Der Med. Masseur EFA trägt viel zur Entlastung des Gesundheitswesens bei und darf nach wie vor seiner Aufgabe nachkommen – dies auch ohne zeitliche Begrenzung. Als Med. Masseure EFA sind wir gemäss des Nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG) als Gesundheitsfachpersonen hinterlegt und entlasten mit unserer Arbeit das Gesundheitssystem. Selbstverständlich muss für die Tätigkeit des Med. Masseur EFA das bestehende Schutzkonzept eingehalten werden. Der Verband vdms-asmm bestätigt ebenfalls, dass der Beruf des Medizinischen Masseur EFA nicht von Einschränkungen betroffen ist.
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