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HINWEIS: Der Nachfolgende Auszug des Schutzkonzeptes ist keinesfalls vollständig und die Aktualität sowie Richtigkeit kann nicht Garantiert werden. Das aktuelle und gültige Schutzkonzept liegt im Studio zu Ansicht auf.


Letztes Update der Info ist vom 16. April 2021

Schutzkonzept Outdooraktivitäten ActivePeople:

Dieses Schutzkonzept ist nur für die Outdooraktivitäten und Outdoortrainings von ActivePeople Training und Therapie GmbH und wird laufend aktuallisiert.
Für das Trainingsstudio und die Therapiepraxis bestehen eigene Schutzkonzepte.

Mit diesem Schutzkonzept erfüllen wir die Voraussetzungen von Art. 6a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 13.03.2020 und nachfolgend.
Der Schweizerische Fitness und Gesundheits Verband SFGV, die , die IG Fitness Schweiz sowie auch der Schweizerische Personaltrainerverband SPTV haben ein Schutzkonzept für Fitness und Gruppenkurse erstellt. Nach diesen Richten wir uns bei uns im ActivePeople Trainingsstudio. Unser Training und Therapiezentrum haltet sich an die BAG Bestimmungen und Anweisungen vom SECO.


Update des Schutzkonzept

<<<Update Notizen >>>
Für aktuelle Updates siehe auch die Update Notes am Ende diese Schutzkonzepts (und das kompette Schutzkonzept das bei uns in der Praxis aufliegt)
<<<Update Notizen >>> 




Auszug aus dem Schutzkonzept für Outdoor Trainings

Das komplette und aktuelle Schutzkonzept liegt bei uns im Studio und in der Praxis öffentlich auf.

 

Rechtliches

Die bisherige Covid-19 Verordnung 2 tritt per 22. Juni ausser Kraft und wird durch die beiden folgenden Verordnungen ersetzt:

  1. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage):
  2. Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19- Verordnung 3)

Beide Verordnungen sind unter dem folgenden Link einsehbar:
https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/index_78.html

Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat der Bundesrat weitere Massnahmen in Bezug auf das Tragen von Schutzmasken beschlossen. Diese Beschlüsse sind:

  1. EDI_ Covid-19-Verordnung besondere Lage_ Maskentragpflicht_Homeoffice-Empfehlung_DE 
  2. Erläuterungen_V beso Lage_Maskenpflicht_privVeranstaltungen_20201018_def

Mit Beschluss vom 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat weitere Massnahmen in Bezug auf das Tragen von Schutzmasken beschlossen. Diese Beschlüsse sind:

  1. COVID 19 Verordnung vom 28.10.2020 / Stand am 2.11.2020 Massnahmen gegenüber Personen betreffend öffentlich zugängliche Einrichtungen
  2. Erlaeuterungen_Covid-19-Verordenung_besondere_Lage / Version vom 30.10.2020

Mit Beschluss vom 14. April 2021 hat der Bundesrat Änderungen an der Verordnung vorgenommen, die in diesem Schutzkonzept mitberücksichtigt wurden.

 

Geltungsbereich

Der Bundesrat hat im Rahmen der Beschlüsse vom 16. April 2020 das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, ein Konzept zur Lockerung der Massnahmen im gesamten Bereich des Sports zu erarbeiten. Das Konzept soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen Sporttrainings im Breiten- und Leistungssport wieder stattfinden können.

Das vorliegende und vom BASPO/BAG plausibilisierte Schutzkonzept stellt ein Grobkonzept im Sinne von Artikel 6a, Absatz 3 der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus dar (COVID-19-Verordnung 2 in der am 29. April 2020 beschlossenen Fassung).
Es bildet die Grundlage für die von den lokalen Organisatoren von Sportaktivitäten (Vereine) und den Betreibern von Sportanlagen zu erstellenden individuell-konkreten Schutzkonzepte (gemäss Artikel 6a Absatz 4 der COVID-19-Verordnung 2).
Das BASPO in Zusammenarbeit mit dem BAG und den Kantonen hat die Rahmenvorgaben für die Schutzkonzepte erlassen. An diesen Rahmenvorgaben, die den Branchenverbänden IG Fitness Schweiz und SFGV am 24. April 2020 zugestellt wurden und die der Bundesrat am 29. April 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen hat, orientiert sich dieses Konzept.

 

Grundlegendes

(Update Quelle: BAG, 08.09.2021)

 

Gemäss den Erläuterungen des BAG zur Verordnung vom 08.09.2021 gilt (Art. 20):
▪ Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen mehr.
▪ Einrichtungen, in denen den Besucherinnen und Besuchern nicht ausschliesslich der Aussenbereiche offensteht, müssen für Personen ab 16 Jahren den Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränken.

Das BAG empfiehlt weiterhin sportliche und kulturelle Aktivitäten nach draussen zu verlegen und sich vor Veranstaltungen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten testen zu lassen.


Auszug aus dem Schutzkonzept für Outdoortraining

 

Übergeordnete Sicherheitsmassnahmen


1. Sicherheits- und schutzbezogene Massnahmen
1.1. Training mit besonders gefährdeten Personen ist unter Einhaltung der vom Bund vorgegebenen Schutzmassnahmen möglich.
1.2. Mit Kund*innen, die Krankheitssymptome zeigen, darf kein Gruppen- oder Personaltraining durchgeführt werden. Sie werden darauf hingewiesen, dass sie den Anweisungen des BAG zur Krankheitsabklärung und eventueller Selbstisolation folgen sollen
1.3. Zeigt ein*e Trainer*in Krankheitssymptome, sind alle Trainings und Termine des Trainers abzusagen oder einem andren Trainer zu übergeben und den Anweisungen des BAG zur Krankheitsabklärung sowie eventueller Selbstisolation zu folgen.

2. Vorgaben zur Vorbereitung des Trainings
2.1. Das «Contact Tracing» muss jederzeit gewährleistet sein. Dies wird durch die zwingende Onlineregistrierung der Anmeldungen für Gruppenkurse und Personaltrainings gesichert.
2.2. Die Inhalte dieses Schutzkonzeptes sind dem/der Trainer*in bekannt und er/sie kann bei Fragen Auskunft darüber geben. Bei Fragen wendet er/sie sich an den Geschschäftsführer von ActivePeople Training und Therapie oder den/die Präsident*in der Verbände SPTV und SFGV respektive IG Fitness Schweiz.
2.3. Der/die Kund*in wird über die Massnahmen des Schutzkonzepts informiert, um sich darauf vorbereiten zu können. Dies wird bei der Anmeldung als auch mit der Anmeldebestätigung und dem Erinnerungsemail sichergestellt. Zudem sind die wichtigsten Punkte des Schutzkonzeptes online auf unserer Webseite einsehbar.

3. Allgemeine Vorgaben zur Trainingsdurchführung
3.1. Der/die Trainer*in reinigt sich vor und nach dem Training (insbesondere Indooor) die Hände mit Wasser und Seife oder mit Handdesinfektionsmittel.
3.2. Ein Sicherheitsabstand zwischen Trainer*in und den Kunden von mindestens 1.5m muss stets eingehalten werden.
3.3. Trainingsanweisungen und Coachinginputs dürfen nur verbal, ggf. mit optischer und akustischer Unterstützung erfolgen.
3.4. Während des Trainings dürfen keine physischen Kontakte mit Kund*innen erfolgen.
3.5. Bei der Verwendung von Trainingsutensilien darf kein Material-Sharing erfolgen.
3.6. Die verwendeten Trainingsutensilien müssen nach Beendigung des Trainings desinfiziert werden, der Trainer ist dafür verantwortlich und stellt die sachgemässe Desinfektion aller Trainingsutensilien inklusive Matten nach dem Training sicher.
3.7 Eine zusätzliche viruzid wirkende Reinigung der Trainingsgeräte erfolgt jeweils Abends im Materialdepot von der Geschäftsführung.

 

Personal- und Gruppentraining im Freien (Outdoor-Training)

Es sind alle allgemeinen Vorgaben zur Trainingsdurchführung einzuhalten 
Wird im Freien der Abstand von 1.5m eingehalten, besteht keine Maskenpflicht.
Es steht dem/der TrainerIn sowie dem/der KundInnen frei, das gesamte Training über eine Schutzmaske zu tragen.

Der Trainingsort muss flexibel gewählt werden, damit sich keine Drittpersonen in unmittelbarer Nähe zu dem/der KundInnen und TrainerIn befinden. So werden mögliche, nicht rückverfolgbare Ansteckungen verhindert.
Der/die TrainerIn muss Desinfektionsmittel mitführen, um damit, der Trainingsumgebung angepasst, vorhandene Infektionsquellen, die eigenen Hände sowie die Hände dem/der KundInnen desinfizieren zu können.

 

Gruppengrösse 

 Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen mehr.


Abklärungsfragen die wir an Kunden (Trainierende) stellen müssen:

Den Kunden werden Fragen nach Symptomen der COVID-19-Erkrankung gestellt:
Häufige Symptome: Husten (meist trocken), Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber, Fiebergefühl, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.
Seltene Symptome: Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, Bindehautentzündung
Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht sein.
Wenn eines oder mehrere der häufig vorkommenden Symptome durch den Kunden bejaht wird, dann könnte eine Erkrankung am Coronavirus vorliegen. In der Konsequenz ist dem Kunde der Zutritt zum Trainingszenter nicht zu gestatten. Es erfolgt die Aufforderung, sich gemäss den Weisungen des BAG an eine Gesundheitseinrichtung (Hausarzt/-ärztin) zu wenden und weitere Abklärungen vornehmen zu lassen sowie die Anweisungen zur «Selbst-Isolation» zu lesen.


Besonders gefährdete Personen

Die Kundenerden gefragt, ob sie zu den besonders gefährdeten Personen (Risikogruppen) gehören:
Personen über 65 Jahre und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen.
Vorerkrankungen sind: Bluthochdruck; Chronische Atemwegserkrankungen; Diabetes; Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen; Herz-Kreislauf-Erkrankungen; Krebs
Im Anhang 6 der COVID-19-Verordnung 2 listet das BAG laufend auf, wer nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen als besonders gefährdet gilt.
Wenn Kunden die Frage bejahen und zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen gehören und nicht geimpft sind, dann werden diese auf die Weisungen und Empfehlungen des BAG hingewiesen, die lauten:
Bleiben Sie zuhause oder in geschützter Umgebung (z.B. im eigenen Garten).
Benutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel.
Lassen Sie eine Freundin, einen Freund oder Nachbarn für Sie einkaufen. Sie finden auch Unterstützungsangebote bei verschiedenen Organisationen, über Ihre Gemeinde oder das Internet.
Nutzen Sie für geschäftliche und private Treffen das Telefon, Skype oder ein ähnliches Hilfsmittel.
Vermeiden Sie persönliche Kontakte
Grundsätzlich liegt es in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen, die Weisungen und Empfehlungen des BAG zu befolgen.
Wir sind nicht nicht verpflichtet, den besonders gefährdeten Personen Zutritt zur Anlage zu gewähren, solange die Empfehlungen des BAG gelten. Es wird empfohlen Rücksprache mit dem Arzt zu halten un liegt in der Verantwortung der jeweiligen Betreiber des Trainingscenter, wie sie die geschäftspolitische Kundenbeziehung dann regeln (bspw. Sistierung der Mitgliedschaft gegen Vorlage eines ärztlichen Attests)

 

Hygienevorschriften, Verhaltensregeln & Reinigungskonzept

Hygienevorschriften und Verhaltensregeln des BAG
Die Hygienevorschriften und Verhaltensregeln des BAG müssen von allen Teilnehmern eingehalten werden, ansonsten werden Sie vom Training verwiesen.
Der Mindestabstand von 1,5m muss immer eingehalten werden, ansonsten muss Maskenpflicht eingeführt werden.

Hände Waschen und Desinfektionsmittel

Desinfektionsmittel stehen den Kunden und Mitarbeitenden auch vor Ort zur Verfügung.

 

Reinigung

Eine viruzid wirkende Reinigung des ganzen Materials und der Trainingsgeräte erfolgt nach jedem Training.
Während des Trainings stehen den Kunden Desinfektionsmittel in Form von Desinfektions-/Reinigungstüchern und Händedesinfektionsgel zur Verfügung.Wir können zur Zeit keine Trainingshandtücher zur Benutzung herausgeben, bitte eigenes mitbringen !!!
Der Kunde ist angehalten, sein Handtuch über die genutzten Geräte respektive die Sitz- Liege- oder Anlehnfläche zu legen, falls eine benützt wird und dies möglich ist.
Die verwendeten Trainingsutensilien müssen nach Beendigung des Trainings desinfiziert werden, der Trainer ist dafür verantwortlich und stellt die sachgemässe Desinfektion aller Trainingsutensilien inklusive Matten nach dem Training sicher.
Eine zusätzliche viruzid wirkende Reinigung der Trainingsgeräte erfolgt jeweils Abends im Maerialdepot von der Geschäftsführung.

Kursanmeldung und Kursplan

Die Kunden müssen sich online in die Kurslisten eintragen.
Der Kursplan wird laufend mit Indoor und Outdoor Trainings aktuallisiert und ist auf unserer Homepage im Kursplan einsehbar.
Die Lektionen liegen genug weit auseinander, damit die Kunden der verschiedenen Trainingskrurse sich möglichst nicht kreuzen.

Trainingsraum und Training

Personal- und Gruppentraining im Freien (Outdoor-Training)
Es sind alle allgemeinen Vorgaben zur Trainingsdurchführung einzuhalten.
Wird im Freien der Abstand von 1.5m eingehalten, besteht keine Maskenpflicht.
Es steht dem/der TrainerIn sowie dem/der KundInnen frei, das gesamte Training über eine Schutzmaske zu tragen.

Der Trainingsort muss flexibel gewählt werden, damit sich keine Drittpersonen in unmittelbarer Nähe zu dem/der KundInnen und TrainerIn befinden. So werden mögliche, nicht rückverfolgbare Ansteckungen verhindert.
Der/die TrainerIn muss Desinfektionsmittel mitführen, um damit, der Trainingsumgebung angepasst, vorhandene Infektionsquellen, die eigenen Hände sowie die Hände dem/der KundInnen desinfizieren zu können.

Aus diesem Grunde ist eine Online Anmeldung IM VORAUS ist obligatorsch.
Die Lektionen liegen genug weit auseinander, damit die Kunden der verschiedenen Trainingskrurse sich möglichst nicht kreuzen.
Das bedeutet, dass unsere Stunden derzeit ca. 50 Minuten dauern und eventuell nicht alle Stunden zur gewohnten Zeit stattfinden.
Einige wenige Stunden sind deshalb vorübergehend auch gestrichen werden, dafür haben nehmen wir unter Umständen weitere Stunden ins Programm.
Benutzte Trainingsmittel (Matten, Kleinmaterial etc.) müssen nach Gebrauch von den Kunden desinfiziert werden.
Wir weisen die Teilnehmer darauf hin, dass sie nach der Lektion alle benutzen Trainingsmittel selber reinigen und versorgen. Ein gegenseitiges Austauschen von Trainingsmitteln während der Stunde ist zu vermeiden.
Wir werden ausreichend Desinfektionsmittel bei jedem Training bereitstellen.

Instruktionen / Coaching

 Es darf nur verbal instruiert werden, also ohne Körperkontakt.
Bitte Körperkontakt vermeiden.
Instruktionen erfolgen derzeit nur verbal, auch wenn unter Umständen taktil sinnvoller wäre.


Das komplette Schutzkonzept der IG Fitness Schweiz, dem SFGV und SPTV , nach welchen wir uns richten liegt bei uns in der Praxis auf. Ausserdem halten wir uns immer auch an die Info und Empfehlugen des BASPO
Sollten vom SECO oder dem BAG andere oder ergänzende Vorgaben kommuniziert werden, werden diese von uns auch ohne entsprechend Information an die Kunden umgesetzt und angepasst. 




Kurze Updates des Schutzkonzepts:


UPDATE 8. September 2021 22:30
Gemäss den Erläuterungen des BAG zur Verordnung vom 08.09.2021 gilt (Art. 20):
▪ Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen mehr.
▪ Einrichtungen, in denen den Besucherinnen und Besuchern nicht ausschliesslich der Aussenbereiche offensteht, müssen für Personen ab 16 Jahren den Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränken.

 


UPDATE 15. April 2021 - 20:00
Sport im Freien kann ab 19. April 2021 alleine oder in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterperson) ausgeübt werden. Die dazu benötigten Sportanlagen dürfen geöffnet werden.
Eine Gruppe darf drinnen wie draussen aus höchstens 15 Personen bestehen, die Leitungspersonen eingerechnet.
In Aussenbereichen gilt eine Maskenpflicht nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.
(Update Quelle: BASPO, 16.04.2021)

 


Gültig bis 18. April 2021 23:59
Im Freien darf Sport wieder in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainingsleiter) betrieben werden. Der Abstand von 1,5 Metern ist stets einzuhalten. Ist dies nicht möglich, müssen Masken getragen werden. Auch sind Einzelsportarten, die draussen ausgeführt werden (wie Joggen, Langlauf, Radfahren etc.) weiterhin gestattet.

Mehrere Gruppen sind insofern denkbar, dass die Gruppen permanent auch offensichtlich als eigenständige Gruppen erkennbar sind und sich deren Mitglieder während der gesamten Zeit weder annähern noch mischen, inklusive den Leitungspersonen.

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