HINWEIS: Der Nachfolgende Auszug des Schutzkonzeptes ist keinesfalls vollständig und die Aktualität sowie Richtigkeit kann nicht Garantiert werden. Das aktuelle und gültige Schutzkonzept liegt bei ActivePeople zu Ansicht auf.
Schutzkonzept Therapie Praxis ActivePeople:
Dieses Schutzkonzept ergänzt unser Studio Schutzkonzept und wird laufend aktualisiert.
Mit unserem Schutzkonzept erfüllen wir die Voraussetzungen von Art. 6a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 13.03.2020 und nachfolgend.
Der Verband der Medizinischen Masseure Schweiz (VDMS) haben ein Schutzkonzept für Massage und Therapien erstellt. Nach diesen Richten wir uns bei uns in der ActivePeople Therapie Praxis. Unser Training und Therapiezentrum haltet sich an die BAG Bestimmungen und Anweisungen vom SECO.
Letztes Update der Info ist vom 16. Februar 2022
Schutzkonzept COVID-19 Verband der medizinischen Masseure Schweiz
(vdms-asmm)
Die konkrete Umsetzung kann durch die Kantone kontrolliert werden. Der Branchenverband der Medizinischen Masseure EFA gibt dabei folgendes Schutzkonzept vor.
Ab sofort gültiges Schutzkonzept Med. Masseure EFA
Der vdms-asmm als Verband der medizinischen Masseure Schweiz setzt für die Mitglieder mit dem folgenden Schutzkonzept ihre Verpflichtung nach Artikel 6 des Arbeitsgesetzes, alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ergreifen, als Richtlinie um. Dieses Schutzkonzept erweitert die bestehenden vdms-asmm Qualitätskriterien in der Berufsausübung.
- Das Schutzkonzept erfüllt die Voraussetzungen über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) mit laufenden Aktualisierungen.
- Die Medizinischen Masseure EFA gelten in der Schweiz nach gültiger GDK-Verordnung als Gesundheitsfachperson, wenn auch noch nicht in allen Kantonen umgesetzt. Der vdms-asmm mit seinen Mitgliedern beachtet die besonderen Gesundheitsmassnahmen des BAG und des SECO, um die Übertragungswahrscheinlichkeit des Virus auf ein Minimum zu reduzieren.
- Aus den genannten Gründen werden folgende Massnahmen getroffen:
- Generell gilt eine Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen, um die vulnerablen Personen zu schützen. Der Medizinische Masseur eidg. Fachausweis gilt als Gesundheitsfachperson. Daher lautet die Verbandsempfehlung nach Rücksprache mit dem BAG, dass in den Praxen-Bereichen (Räume), wo mehrere Personen gleichzeitig anwesend sind (u.a. Patienten-Wartezimmer) eine Schutzmaske getragen wird.
- Patienten werden bei Terminbuchungen oder Eintritt in die Praxisräumlichkeiten aufgefordert mit Fieber- und/oder Hust-Symptomen oder generell einen Verdacht auf Infektionskrankheit die Praxis nicht zu betreten und zu Hause zu bleiben respektive sich an einen Arzt zu wenden.
- Für Praxismitarbeiter gilt die generelle Maskenpflicht in den Bereichen, wo sich mehrere Personenaufhalten (u.a. Wartezimmer), jedoch nicht an der Arbeit selbst oder unter Kollegen.
- Therapeuten und Mitarbeiter waschen ihre Hände mit Wasser und Seife und/oder desinfizieren diese regelmässig Mithilfe den zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel. Die Mitarbeiter werden regelmässig aufgefordert, sich die Hände zu waschen.
- Generell muss in der Arbeitsplanung zwischen den einzelnen Patienten genügend Zeit eingerechnet werden, damit die zwingenden Desinfektionen der Arbeitsflächen (u.a. Liege, Geräte/Apparate) sowie der Infrastruktur (u.a. Türklinke, Patientensessel, Sanitäre Anlagen) möglich sind. Nach jeder Behandlung soll das Behandlungszimmer gut durchlüftet werden.
- Einwegtücher und Einwegmasken sollen sicher in geschlossen Abfallbehälter entsorgt werden und Mehrfachmasken nach Angaben des Herstellers gereinigt werden. Sollten Sie Frotteebezüge verwenden, bitte nach jeder Behandlung wechseln, in einem geschützten Behälter aufbewahren und bei mind. 60 Grad waschen.
- Praxismitarbeiter, die krank sind oder sich krank fühlen, werden aufgefordert, zu Hause zu bleiben.
- Alle Praxis-Mitarbeiter nehmen auf Mitmenschen Rücksicht und unterstützen die Umsetzung des Schutzkonzeptes.
- Die Medizinischen Masseure überprüfen die Einhaltung der getroffenen Massnahmen in der eigenen Praxis regelmässig und setzen diese Schutzmassnahmen und generellen Qualitätsvorgaben um.
Sollten vom SECO, dem BAG, Kantone oder Bund andere oder ergänzende Vorgaben in der Berufsausübung des Medizinischen Masseur EFA kommuniziert werden, wird die Version des Schutzkonzeptes umgehend angepasst. Die aktuellste Version ist zudem immer bei uns in der Praxis aufligend.