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HINWEIS: Der Nachfolgende Auszug des Schutzkonzeptes ist keinesfalls vollständig und die Aktualität sowie Richtigkeit kann nicht Garanitert werden. Das aktuelle und gültige Schutzkonzept liegt im Studio zu Ansicht auf.

 

 

DIE MASKENPLICHT UND ZERTIFIKATIONSPLICHT ENFÄTLLT FÜR ALLE TRAININGS AB DEM 17. FEBRUAR 2022
(Dennoch bitten wir dich die Hygiene Massnahmen und Abstandseinhaltung des früheren Schutzkonzeptes weiterhin zu beachten. DANKE)

 

 

 



Schutzkonzept gültig bis 16. Februar 2022:


Letztes Update der Info ist vom 1. Dezember 2021

Schutzkonzept Trainingsstudio ActivePeople:

Dieses Schutzkonzept ergänzt unser Praxis Schutzkonzept und wird laufend aktuallisiert. Für das Outdoortraining besteht ergänzend ein separates Schutzkonzept
Mit unserem Schutzkonzept erfüllen wir die Voraussetzungen von Art. 6a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 13.03.2020 und nachfolgend.
Der Schweizerische Fitness und Gesundheits Verband SFGV, IG Fitness Schweiz sowie auch der Schweizerische Personaltrainerverband SPTV haben ein Schutzkonzept für Fitness und Gruppenkurse erstellt. Nach diesen Richten wir uns bei uns im ActivePeople Trainingsstudio. Unser Training und Therapiezentrum haltet sich an die BAG Bestimmungen und Anweisungen vom SECO.

FÜR ALLE TRAININGS BESTEHT  bis und mit dem 16. Februar 2022 die 2G / 2G+ Regelung
Das heisst es ist bis zum 16. Februar MASKENPFLICHT IN ALLEN RÄUMLICHKEITEN - bitte Maske nach Möglichkeit selber mitbringen. 
(in Ausnahmefällen können einzelne Trainings mit 2G+ stattfinden)


Update des Schutzkonzept

<<<Update Notizen >>>
Für aktuelle Updates siehe und das im Studio aktuell aufliegende komplette Schutzkonzept sowie die Update Notes am Ende diese Schutzkonzepts.
<<<Update Notizen >>> 




Auszug aus dem Schutzkonzept im Trainingsbereich

Das komplette und aktuelle Schutzkonzept liegt bei uns im Studio und in der Praxis öffentlich auf.

 

Rechtliches

Die bisherige Covid-19 Verordnung 2 tritt per 22. Juni ausser Kraft und wird durch die beiden folgenden Verordnungen ersetzt:

  1. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage):
  2. Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19- Verordnung 3)

Beide Verordnungen sind unter dem folgenden Link einsehbar:
https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/index_78.html

Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat der Bundesrat weitere Massnahmen in Bezug auf das Tragen von Schutzmasken beschlossen. Diese Beschlüsse sind:

  1. EDI_ Covid-19-Verordnung besondere Lage_ Maskentragpflicht_Homeoffice-Empfehlung_DE 
  2. Erläuterungen_V beso Lage_Maskenpflicht_privVeranstaltungen_20201018_def

Mit Beschluss vom 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat weitere Massnahmen in Bezug auf das Tragen von Schutzmasken beschlossen. Diese Beschlüsse sind:

  1. COVID 19 Verordnung vom 28.10.2020 / Stand am 2.11.2020 Massnahmen gegenüber Personen betreffend öffentlich zugängliche Einrichtungen
  2. Erlaeuterungen_Covid-19-Verordenung_besondere_Lage / Version vom 30.10.2020

Mit Beschluss vom 14. April 2021 hat der Bundesrat Änderungen an der Verordnung vorgenommen, die in diesem Schutzkonzept mitberücksichtigt wurden.

 

Geltungsbereich

Der Bundesrat hat im Rahmen der Beschlüsse vom 16. April 2020 das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, ein Konzept zur Lockerung der Massnahmen im gesamten Bereich des Sports zu erarbeiten. Das Konzept soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen Sporttrainings im Breiten- und Leistungssport wieder stattfinden können.

Das vorliegende und vom BASPO/BAG plausibilisierte Schutzkonzept stellt ein Grobkonzept im Sinne von Artikel 6a, Absatz 3 der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus dar (COVID-19-Verordnung 2 in der am 29. April 2020 beschlossenen Fassung).
Es bildet die Grundlage für die von den lokalen Organisatoren von Sportaktivitäten (Vereine) und den Betreibern von Sportanlagen zu erstellenden individuell-konkreten Schutzkonzepte (gemäss Artikel 6a Absatz 4 der COVID-19-Verordnung 2).
Das BASPO in Zusammenarbeit mit dem BAG und den Kantonen hat die Rahmenvorgaben für die Schutzkonzepte erlassen. An diesen Rahmenvorgaben, die den Branchenverbänden IG Fitness Schweiz und SFGV am 24. April 2020 zugestellt wurden und die der Bundesrat am 29. April 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen hat, orientiert sich dieses Konzept.

 

Übergeordnete Sicherheitsmassnahmen


1. Sicherheits- und schutzbezogene Massnahmen
1.1. Training mit besonders gefährdeten Personen ist unter Einhaltung der vom Bund vorgegebenen Schutzmassnahmen möglich.
1.2. Mit Kund*innen, die Krankheitssymptome zeigen, darf kein Gruppen- oder Personaltraining durchgeführt werden. Sie werden darauf hingewiesen, dass sie den Anweisungen des BAG zur Krankheitsabklärung und eventueller Selbstisolation folgen sollen
1.3. Zeigt ein*e Trainer*in Krankheitssymptome, sind alle Trainings und Termine des Trainers abzusagen oder einem andren Trainer zu übergeben und den Anweisungen des BAG zur Krankheitsabklärung sowie eventueller Selbstisolation zu folgen.

2. Vorgaben zur Vorbereitung des Trainings
2.1. Das «Contact Tracing» muss jederzeit gewährleistet sein. Dies wird durch die zwingende Onlineregistrierung der Anmeldungen für Gruppenkurse und Personaltrainings gesichert.
2.2. Die Inhalte dieses Schutzkonzeptes sind dem/der Trainer*in bekannt und er/sie kann bei Fragen Auskunft darüber geben. Bei Fragen wendet er/sie sich an den Geschäftsführer von ActivePeople Training und Therapie oder den/die Präsident*in der Verbände SPTV und SFGV respektive IG Fitness Schweiz.
2.3. Der/die Kund*in wird über die Massnahmen des Schutzkonzepts informiert, um sich darauf vorbereiten zu können. Dies wird bei der Anmeldung als auch mit der Anmeldebestätigung und dem Erinnerungsemail sichergestellt. Zudem sind die wichtigsten Punkte des Schutzkonzeptes online auf unserer Webseite einsehbar.

3. Allgemeine Vorgaben zur Trainingsdurchführung
3.1. Der/die Trainer*in reinigt sich vor und nach dem Training (insbesondere Indooor) die Hände mit Wasser und Seife oder mit Handdesinfektionsmittel.
3.2. Ein Sicherheitsabstand zwischen Trainer*in und den Kunden von mindestens 1.5m muss stets eingehalten werden.
3.3. Trainingsanweisungen und Coachinginputs dürfen nur verbal, ggf. mit optischer und akustischer Unterstützung erfolgen.
3.4. Während des Trainings dürfen keine physischen Kontakte mit Kund*innen erfolgen.
3.5. Bei der Verwendung von Trainingsutensilien darf kein Material-Sharing erfolgen.
3.6. Die verwendeten Trainingsutensilien müssen nach Beendigung des Trainings desinfiziert werden, der Trainer ist dafür verantwortlich und stellt die sachgemässe Desinfektion aller Trainingsutensilien inklusive Matten nach dem Training sicher.
3.7 Eine zusätzliche viruzid wirkende Reinigung des ganzen Centers inklusive der Trainingsgeräte erfolgt 1 x pro Tag (vor oder nach Betriebsende).

 

Gemäss den Erläuterungen des BAG zur Verordnung vom 08.09.2021 gilt (Art. 20):
▪ Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen mehr.
▪ Einrichtungen, in denen den Besucherinnen und Besuchern nicht ausschliesslich der Aussenbereiche offensteht, müssen für Personen ab 16 Jahren den Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränken.
▪ Die Überprüfung der Gültigkeit des Covid-Zertifikats obliegt ActivePeople und wird gewissenhaft BEI JEDEN TRAINING durchgeführt.
▪ Die Ausgestaltung und die konsequente Durchführung ist verpflichtend.


Zugang mit 2G Covid-Zertifikat
▪ Kunden können Ihr Covid-Zertifikat entweder digital oder auch in Papierform vorweisen. Das kann also über die App, aber auch in Form eines Ausdrucks erfolgen.
▪ Die Kontrolle des QR-Codes auf dem Covid-Zertifikat (digital oder analog) kann mit einem QR-Scanner überprüft werden.
▪ Die Überprüfung der Identität der Personen im Rahmen der Zugangskontrolle muss anhand eines geeigneten Identitätsnachweises mit Foto erfolgen.
▪ Mit dem Einverständnis des Kunden, werden lediglich die Gültigkeitsdauer des Nachweises und das Überprüfungsdatum hinterlegt. Dazu muss der Kunde bereit sein, diese Daten dem Kundendienst sichtbar zu machen.
▪ Das Covid-Zertifikat muss einmal vollständig überprüft werden, anschliessend zählt ein automatischer Zugang bis zum Ablauf des Covid-Zertifikats. Der Kunde ist in der Verantwortung auch in den anschliessenden Trainings, das Covid-Zertifikat jederzeit vorlegen und mit einem geeigneten Identitätsnachweis mit Foto seine Identität belegen zu können.

▪ Nur symptomfrei ins Fitness-Center; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
▪ Empfang / Garderoben: Hier gilt keine Maskenpflicht mehr.
▪ Jedes Studio hat weiterhin ein Schutzkonzept vorzuweisen, in dem die allgemeinen Bedingungen des Bundes sowie die spezifischen Schutzmassnahmen des Studios beschrieben sind. Dieses ist auszudrucken und in jedem Studio abzulegen. Bitte berücksichtigt, dass das Schutzkonzept unterzeichnet werden muss.
▪Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde, während 14 Tagen ausgewiesen werden können.

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Zutritt nur mit 2G Covid-Zertifikat

Zutritt zu den Trainingsräumlichkeiten haben nur Kunden die mintestens die gesetzlich vorgeschirbenen Anforderungen des 2G Covidzertifikat erfüllen und dies auch beim Training dabei haben.
Es besteht die Möglichkeit das Zertifikat bei uns zu hinterlegen, indem es bei der Anmeldung mitgeschickt, oder uns über den Helpdesk zugesendet wird.
Das Zertifikat muss unaufgefordert dem Kursleiter vorgewiesen werden. Ohne Zertifikat besteht kein Zutritt und kein Trainingsanspruch.
Trainigns die aufgrund vom fehlendem oder vergessenem Zertifikat nicht wahrgenommen werden können NICHT Rückerstattet werden!

 

Maskempflicht

Es gilt absolute Maskenpflicht (ausser unter der Dusche) in den gesammten Räumlichkeiten von ActivePeople.
Falls ein kompletter Gruppenkurs die 2G+ Anforderugnen ausnahmslos erfüllt kann in einzelfällen bei hochintensivem Trainining (und nur während des Trainings auf die Maske verzichtet werden)

 

Gruppengrösse 

Nach dem aktuellen Beschluss von 26. Juni 2021 gilt ab dem 1.Juni für Gruppen-Fitness-Räume keine Kapazitätsbeschränkungen mehr, sofern ein Mindestabstand von 1.5m2 gewährleistet werden kann. Es muss eine ausreichende Lüftung vorhanden sein. Diese ist mit der Lüftung und zusätzlich separaten Klima - und Frischluftzufuhr Anlage bei ActivePeople Training & Therpie GmbH auf jeden Fall gewährleistet.
In Innenräumen gelten grundsätzlich Abstandspflicht. Auf der Trainignsfläche besteht keine Maskenplicht. Maskenpflicht gelten abber in den Garderoben / Toilettenbereichen /Eingangsbereich / Verkehrswege

Draussen muss entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden.
Diese Verordnung gilt nach dem heutigen Stand bis mindestens zur nächsten Bundesratssitzung. Ist aber wie immer ohne Gewähr. Das aktuell gültige Schutzkonzept liegt bei uns im Studio und der Praxis zur Ansicht auf.

Hinweis BASPO/BAG: «Unsere Plausibilisierung und die allfälligen Empfehlungen sollen Sie darin unterstützen, Ihre Verantwortung zur Durchführung von sicheren Sportaktivitäten wahrzunehmen. Wir bitten Sie, dafür besorgt zu sein, dass Ihre [Vereine] [Mitgliedsbetriebe] auf Basis Ihres Schutzkonzepts die individuell-konkreten Konzepte erstellen und diese mit den Schutzkonzepten der [Betreiber der Sportanlagen] abstimmen. Weder Ihr Schutzkonzept noch die individuell-konkreten Schutzkonzepte der [Vereine und der Betreiber von Sportanlagen] [Mitgliedsbetriebe] werden vorgängig von einer Behörde genehmigt. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass die zuständigen Behörden eine Sportaktivität verbieten oder eine Anlage schliessen können, wenn kein oder ein nicht ausreichendes Schutzkonzept vorliegt.»
Zielsetzung von «Schutzkonzepten»
Ziel ist es, die schrittweise Wiederaufnahme der Trainings- und Bewegungsaktivitäten von Sportorganisationen unter Einhaltung der gesundheitlichen/epidemiologischen Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu ermöglichen. Voraussetzung dazu ist, dass jede Organisation und Einrichtung über ein Schutzkonzept verfügt. Grundlage für diese Schutzkonzepte bilden die vorliegenden Rahmenvorgaben und die davon abgeleiteten Grobkonzepte von Sportverbänden. Die Verantwortung zur Umsetzung der jeweiligen Schutzkonzepte liegt bei den einzelnen Organisationen und den Trainern sowie den Sportlerinnen und Sportlern.

Unsere Gruppengrössen sind deswegen auf 8-9 Teilnehmer limitiert.


Abklärungsfragen die wir an Kunden (Trainierende) stellen müssen:

Den Kunden werden Fragen nach Symptomen der COVID-19-Erkrankung gestellt:
Häufige Symptome: Husten (meist trocken), Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber, Fiebergefühl, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.
Seltene Symptome: Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, Bindehautentzündung
Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht sein.
Wenn eines oder mehrere der häufig vorkommenden Symptome durch den Kunden bejaht wird, dann könnte eine Erkrankung am Coronavirus vorliegen. In der Konsequenz ist dem Kunde der Zutritt zum Trainingszenter nicht zu gestatten. Es erfolgt die Aufforderung, sich gemäss den Weisungen des BAG an eine Gesundheitseinrichtung (Hausarzt/-ärztin) zu wenden und weitere Abklärungen vornehmen zu lassen sowie die Anweisungen zur «Selbst-Isolation» zu lesen.


Besonders gefährdete Personen

Die Kundenerden gefragt, ob sie zu den besonders gefährdeten Personen (Risikogruppen) gehören:
Personen über 65 Jahre und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen.
Vorerkrankungen sind: Bluthochdruck; Chronische Atemwegserkrankungen; Diabetes; Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen; Herz-Kreislauf-Erkrankungen; Krebs
Im Anhang 6 der COVID-19-Verordnung 2 listet das BAG laufend auf, wer nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen als besonders gefährdet gilt.
Wenn Kunden die Frage bejahen und zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen gehören und nicht geimpft sind, dann werden diese auf die Weisungen und Empfehlungen des BAG hingewiesen, die lauten:
Bleiben Sie zuhause oder in geschützter Umgebung (z.B. im eigenen Garten).
Benutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel.
Lassen Sie eine Freundin, einen Freund oder Nachbarn für Sie einkaufen. Sie finden auch Unterstützungsangebote bei verschiedenen Organisationen, über Ihre Gemeinde oder das Internet.
Nutzen Sie für geschäftliche und private Treffen das Telefon, Skype oder ein ähnliches Hilfsmittel.
Vermeiden Sie persönliche Kontakte
Grundsätzlich liegt es in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen, die Weisungen und Empfehlungen des BAG zu befolgen.
Wir sind nicht nicht verpflichtet, den besonders gefährdeten Personen Zutritt zur Anlage zu gewähren, solange die Empfehlungen des BAG gelten. Es wird empfohlen Rücksprache mit dem Arzt zu halten un liegt in der Verantwortung der jeweiligen Betreiber des Trainingscenter, wie sie die geschäftspolitische Kundenbeziehung dann regeln (bspw. Sistierung der Mitgliedschaft gegen Vorlage eines ärztlichen Attests)

Warteraum und Eingang

• Beim Eingang und Warteraum sind Bodenmarkierungen für die Einhaltung des Abstandes angebracht.
• Auch beim Eingang / Windfang ist der Abstand einzuhalten
• Maskenpflicht gelten in den Garderoben / Toilettenbereichen /Eingangsbereich / Verkehrswege

Hygienevorschriften, Verhaltensregeln & Reinigungskonzept

Hygienevorschriften und Verhaltensregeln des BAG
Die Hygienevorschriften und Verhaltensregeln des BAG müssen weiterhin deutlich im Center ersichtlich sein. Das Personal ist dafür verantwortlich, dass sich die Kunden an diese Vorschriften halten.
Der Mindestabstand von 2m muss in jedem Fall und überall (Eingang, Garderobe, Dusche, Gerätebereich, Gruppentraining...) eingehalten werden.
Die Duschen, Garderoben und Toiletten sind auch während des laufenden Betriebs regelmässig zu reinigen.
Bei der Abfallentsorgung muss das Anfassen von Abfall vermieden werden. Hierzu müssen Handschuhe benutzt und nach Gebrauch entsorgt werden. Abfalleimer müssen mittels Deckel oder
Türe abgedeckt werden. Sie müssen regelmässig geleert und Müllsäcke dürfen nicht zusammen-gedrückt werden

Hände Waschen und Desinfektionsmittel

Desinfektionsmittel stehen den Kunden und Mitarbeitenden am Eingang und auf der Fläche zur Verfügung.
Kunden haben sich vor- und nach dem Training die Hände zu waschen.
In den Sanitärbereichen und Garderoben ist Seife verfügbar.

Garderoben / Duschen

Umkleideräumlichkeiten und Garderoben dürfen unter Einhaltung einer Mengenbegrenzung sowie unter Einhaltung der Abstandsregeln benutzt werden. Sie sind insbesondere wichtig, zur Deponierung der Wertsachen.
⇒ Grundsätzlich wird empfohlen, sich zu Hause umzuziehen und zu duschen, es darf jedoch geduscht werden. Da wir Abtrennwände haben, ist eine Nutzung der Duschen auch kein Problem.
Die Teilnehmer haben die Räumlichkeiten zügig zu verlassen, damit es für die nächste Gruppe Platz hat. Unnötiges Herumstehen und Warten oder Diskutieren in den Studio Räumlichkeiten muss möglichst minimiert oder vermieden werden
Es ist überall ein Mundschutz zu tragen, ausser in den Duschkabinen, welche nur EINZELN benützt werden dürfen, oder beim Konsum von Getränken und Esswaren (Beim Konsum müssen die aktuellen Vorgaben für das Gastgewerbe eingehalten werden.)

Toiletten

Die Duschen, Garderoben und Toiletten sind auch während des laufenden Betriebs regelmässig zu reinigen.
Der Zugang zu und die Benutzung der Toilette oder den Toiletten ist so geregelt werden, dass die 2m-Abstandsregel stets eingehalten bleibt.

Reinigung

Eine viruzid wirkende Reinigung des ganzen Centers inklusive der Trainingsgeräte erfolgt 1 x pro Tag (vor oder nach Betriebsende).
Während des laufenden Betriebs reinigt der Personal und die Trainer wiederholt diejenigen Sachen, die die Kunden anfassen könnten (bspw. Türgriffe, Geländer…). Dies trifft auch auf die Bereiche der Garderoben, Duschen und Toiletten zu.
Die stationären Trainingsgeräte müssen an allen Stellen, an denen sie trainingsbedingt berührt werden müssen, desinfiziert werden.
Während des laufenden Betriebs sind Kunden (wie bereits immer schon) auch eigenverantwortlich dafür zuständig, die von ihnen genutzten Geräte selber zu reinigen mit den zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel.
Desinfektions-/Reinigungstüchern.
Wir können zur Zeit keine Trainingstücher zur Benutzung herausgeben, bitte eigenes mitbringen !!!
Der Kunde ist angehalten, sein Handtuch über die genutzten Geräte respektive die Sitz- Liege- oder Anlehnfläche zu legen

Kursanmeldung und Kursplan

Die Kunden müssen sich online in die Kurslisten eintragen.
Der Kursplan wird laufend mit Indoor und Outdoor Trainings aktuallisiert und ist auf unserer Homepage im Kursplan einsehbar.
Die Lektionen liegen genug weit auseinander, damit die Kunden der verschiedenen Trainingskrurse sich möglichst nicht kreuzen.

Trainingsraum und Training

Für Gruppen-Fitness-Räume gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr, sofern ein Mindestabstand von 1.5m2 gewährleistet werden kann
Es muss eine ausreichende Lüftung vorhanden sein.

Aus diesem Grude haben wir die Maximalzahl der Gruppen limitiert und eine Online Anmeldung IM VORAUS ist obligatorsch.
Die Lektionen liegen genug weit auseinander, damit die Kunden der verschiedenen Trainingskrurse sich möglichst nicht kreuzen.
Benutzte Trainingsmittel (Matten, Kleinmaterial etc.) müssen nach Gebrauch von den Kunden desinfiziert werden.
Wir weisen die Teilnehmer darauf hin, dass sie nach der Lektion alle benutzen Trainingsmittel selber reinigen und versorgen. Ein gegenseitiges Austauschen von Trainingsmitteln während der Stunde ist auch weiterhin möglichst zu vermeiden (Ausnahme Circuit Training)
Wir haben ausreichend Desinfektionsmittel und Rheinigugnstücher im Group Fitness Raum bereitgestellt.

Instruktionen / Coaching

Es darf nur verbal instruiert werden, also ohne Körperkontakt.
Bitte Körperkontakt vermeiden.
Instruktionen erfolgen derzeit nur verbal, auch wenn unter Umständen taktil sinnvoller wäre.

 

Personaltraining in den Räumlichkeiten von ActivePeople Training und Therapie GmbH durch eine/einen Trainer*in 

Es sind alle allgemeinen Vorgaben zur Trainingsdurchführung einzuhalten.
Grundsätzlich gilt es den Abstand  von 1.5m einzuhalten.
Wenn möglich sollte der/die Kund*in bereits in Trainingskleidung erscheinen.
Der/die Personaltrainer*in hat die Kundentermine so zu legen, dass genügend Zeit für die Reinigung der Trainingsutensilien zwischen den Terminen vorhanden ist.

 

 


Das komplette Schutzkonzept der IG Fitness Schweiz, dem SFGV und SPTV , nach welchen wir uns richten liegt bei uns in der Praxis auf. Ausserdem halten wir uns immer auch an die Info und Empfehlungen des BASPO
Sollten vom SECO oder dem BAG andere oder ergänzende Vorgaben kommuniziert werden, werden diese von uns auch ohne entsprechend Information an die Kunden umgesetzt und angepasst. 




Kurze Updates des Schutzkonzepts:


UPDATE 18. Dezember 2021 13:00

Ab Montag 20. Dezember 2021 gilt für alle öffentlichen Räumlichkeiten inklusive Fitness und Trainingsräume verpflichtend die Covid 2G Regelung.
Dies bedeuet, dass nur noch Presonen, die 2G erfüllen (Geimpft oder Genesen) Zutritt zu den Trainings bei ActivePeople haben (Massage und Therapie auch weiterhin ohne Zertifikat).
Ein Gültiges Zeritifkat muss zwingend immer dabei - oder bei uns hinterlegt sein. Ohne Zeritikat besteht kein Zutritt zu unseren Traininsräumen.
Zudem ist durchgehen in allen Räumlichkeiten von ActivePeople MASKENPFLICHT - eine Ausnahme mit 2G+ kann nur verenzeilt in Trainingsgruppen bei Hochintensivem Training gemacht werden, falls alle Teilnehmer inkl, Trainer die Anforderungen für 2G+ erfüllen.

 


UPDATE 28. November 2021 19:00

Der Kanton Bern hat ab Montag 29. November 2021 die Coronaregeln für Innenräume verschärft. Neu müssen in allen öffentlichen Innnenräumen Masken getragen werden.
Während des Trainings darf gemäss SFGV und IG-Fitness die Maske dennoch abgezogen werden. Diese Anpassung bedeutet für ActivePeople daher derzeit keine grundlegenden Veränderungen.

 


UPDATE 8. September 2021 22:00

Gemäss den Erläuterungen des BAG zur Verordnung vom 08.09.2021 gilt (Art. 20):
▪ Einrichtungen, in denen den Besucherinnen und Besuchern nicht ausschliesslich der Aussenbereiche offensteht, müssen für Personen ab 16 Jahren den Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränken.
▪ Die Überprüfung der Gültigkeit des Covid-Zertifikats obliegt den Betreiberinnen und Betreibern. Die Ausgestaltung und die konsequente Durchführung (inkl. Schulung und Anweisung des Personals) in der Verantwortung der Betreiberinnen und Betreiber.

Zugang mit Covid-Zertifikat
▪ Kunden können Ihr Covid-Zertifikat entweder digital oder auch in Papierform vorweisen. Das kann also über die App, aber auch in Form eines Ausdrucks erfolgen.
▪ Die Kontrolle des QR-Codes auf dem Covid-Zertifikat (digital oder analog) kann mit einem QR-Scanner überprüft werden.
▪ Die Überprüfung der Identität der Personen im Rahmen der Zugangskontrolle muss anhand eines geeigneten Identitätsnachweises mit Foto erfolgen.
▪ Mit dem Einverständnis des Kunden, werden lediglich die Gültigkeitsdauer des Nachweises und das Überprüfungsdatum hinterlegt. Dazu muss der Kunde bereit sein, diese Daten dem Kundendienst sichtbar zu machen.
▪ Das Covid-Zertifikat muss einmal vollständig überprüft werden, anschliessend zählt ein automatischer Zugang bis zum Ablauf des Covid-Zertifikats. Der Kunde ist in der Verantwortung auch in den anschliessenden Trainings, das Covid-Zertifikat jederzeit vorlegen und mit einem geeigneten Identitätsnachweis mit Foto seine Identität belegen zu können.
▪ Nur symptomfrei ins Fitness-Center; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

 


Update 26. Juni 2021 - 12:00

Der Bundesrat hat mit Wirkung ab dem 26. Juni 2021 weitere Lockerungen verfügt. Unsere Forderungen wurden sogar noch übertroffen. Es gilt in den Trainingsräumen keine Maskenpflicht mehr. Allerdings bitten wir Sie, folgende Massnahmen noch einzuhalten:

  • Sinnvoll ist, Abstand zu halten
  • Regelmässiges Lüften / messen der Luftqualität (siehe unsere Newsletter)
  • Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden
  • In den Garderoben/Eingangsbereichen usw. gilt nach wie vor Maskenpflicht

Update 27. Mai 2021 - 12:00
Neue Bestimmungen in der Gruppengrösse und dem Mindestabstand ab 1. Juni 2021
Grundsätzlich gilt es weiterhin den Abstand von 1.5m einzuhalten, sowie eine Maskentragepflicht in allen Bereichen, auch auf der Trainingsfläche.
Auf Flächen, in denen sich die Personen frei bewegen können, müssen bei mehreren anwesenden Personen für jede dieser Personen mindestens 10m2 Fläche zur Verfügung stehen, damit unter gewissen Umständen auf das Tragen der Maske im Training verzichtet werden kann.
Wenn möglich sollte der/die Kund*in bereits in Trainingskleidung erscheinen.
Der/die Trainer*in hat die Kurse und Kundentermine so zu legen und zu beenden, dass genügend Zeit für die Reinigung der Trainingsutensilien zwischen den Terminen und Kursen vorhanden ist.


Update 17. April 2021 - 12:00
Neues  Schutzkonzept «Empfehlung für Personaltrainer*innen» des SPTV für Personaltraining.
Auch der Personaltrainerverband SPTV hat sein Schutzkonzept fürs Personaltraining angepasst. Das wichtigste aus dem Schutzkonzept ist:
Grundsätzlich gilt es auch im Personaltraining den Abstand von 1.5m einzuhalten, sowie eine Maskentragepflicht in allen Bereichen, auch auf der Trainingsfläche.
Auf Flächen, in denen sich die Personen frei bewegen können, müssen bei mehreren anwesenden Personen für jede dieser Personen mindestens 10m2 Fläche zur Verfügung stehen. In Einrichtungen und Betrieben mit einer Fläche bis zu 30m2 gilt eine Mindestfläche von 6m2 für jede Person. Auf das Tragen der Maske kann im Training unter gewisesen Umständen bei genügend Fläche pro Person verzichtet werden sofern sich nicht mehr als 15 Personen im Raum aufhalten.
Wenn möglich sollte der/die Kund*in bereits in Trainingskleidung erscheinen.
Der/die Personaltrainer*in hat die Kundentermine so zu legen, dass genügend Zeit für die Reinigung der Trainingsutensilien zwischen den Terminen vorhanden ist.


UPDATE 16. April 2021 - 17:00
Schutzkonzept IG Fitness Schweiz V16.04.2021 Seite 4 - Gruppenfitness (GRUPPENTRAINING)
• Grundsätzlich gilt die Regelung des Bundes der Maximalgrösse der Gruppe von 15 Personen (inkl. Instruktor), die den Schutzabstand innerhalb ihres maximalen Bewegungsradius einzuhalten haben und alle müssen mit Masken trainieren.
• Auf das Tragen einer Gesichtsmaske kann verzichtet werden in grossen Räumlichkeiten, wenn zusätzliche Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkungen gelten und die Lüftung gewährleistet ist (Flächen von über 25m2 pro Person, sprich ~5x5m, resp. bei ruhigen Sportarten 15m2)
• Kleingruppentrainings (bspw. Powerplate) und Aquafitnesskurse (Stationär 25m2 -> keine Maskenpflicht) sind unter Einhaltung der Gruppengrösse und der Abstandregelung möglich.
• Die Kursleitenden sind dafür verantwortlich, dass die Abstandsregelung zwischen den einzelnen Teilnehmerinnen gewährleistet ist. Durch Markierungen (Quadrate/Kreise) im Gruppenfitnessraum wird die Einhaltung der Abstandsregel visualisiert.
• Die Kursstunden müssen zeitlich alle immer auseinander angesetzt werden. Somit ist sichergestellt, dass sich die Teilnehmer nicht kreuzen. Im Eingang zu den Räumen sind Bodenmarkierungen anzubringen, die aufzeigen, wie die Abstandsregelung eingehalten werden kann. Die zeitliche Spanne zwischen zwei Kurslektionen legen die Betreiber der Fitnesscenter centerspezifisch fest. Die Gruppen dürfen sich nicht vermischen.


UPDATE 15. April 2021 - 20:00
Erste Informationen vom SFGV betreffend Schutzkonzept:
Für Gruppen-Fitness-Räume gilt eine Beschränkung auf max. 15 Personen (pro Raum) und pro Person müssen mindestens 15 m2 zur Verfügung stehen
Für Kurse mit keiner erheblichen körperlichen Anstrengung muss pro Raum und pro trainierende Person 15 m2 Fläche zur Verfügung stehen. Die trainierende Person darf während des Kurses diese Fläche nicht verlassen.
Für Kurse mit einer erheblichen körperlichen Anstrengung muss pro Raum und pro trainierende Person 25 m2 Fläche zur Verfügung stehen. Diese Fläche muss ebenfall ausschliesslich dieser Person zur Verfügung stehen.
Die max. Personenzahl ist auf maximal  15 Personen zu beschränken, auch wenn der Raum mehr zulassen würde.
Die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfügen.


UPDATE 14. April 2021 - 20:00
Ab 19. April 2021 dürfen wir (mit Maske und mindestabstand) wieder Gruppenkurse anbieten.
Sport und Kultur für Erwachsene: Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen gelten grundsätzlich Masken- und Abstandspflicht. Ausnahmen etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor sind möglich.


UPDATE 1. März 2021 - 20:00
Outdoortraining ist per sofort wieder für alle möglich.
Der Bundesrat hat am 24. Februar 2021 erste Lockerungsschritte der Massnahmen gegen den Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus beschlossen, die auch den Sport betreffen und ab dem 1. März 2021 bis vorerst 31. März 2021 gelten. Sportaktivitäten im Freien ohne Körperkontakt in Gruppen bis höchstens 15 Personen (inkl. Trainer*in) werden auf den dafür notwendigen Sportanlagen wieder erlaubt. Für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger gelten keine Einschränkungen mehr. Für den Leistungssport sowie für Kinder und Jugendliche gelten gesonderte Regeln, diese sind auf der Website des BASPO ersichtlich.


UPDATE 18. Dezember 2020 - 20:00
Leider müssen wir die aktivitäten aufgrund der Verschärfung der Covid-19 Massnahmen vorübergehend einstellen.


UPDATE 11. Dezember 2020 - 20:00
Training in der Gruppe mit bis zu 4 Teilnehmern zwischen 06:00 bis 19:00 aktuell erlaubt.
Aktuell dürfen bei ActivePeople und in ganz Bern die Gruppentrainings nur noch zwischen 06:00 und 19:00 stattfinden. Ebenso dürfen diese aus maximal vier Teilnehmern bestehen.
Deswegen passen wir unser Kursangebot laufend an.
Maskenobligatorium bestehet während des Trainings selbst nicht, jedoch vor und nach dem Training in den ganzen Räumlichkeiten von ActivePeople.


UPDATE 30. Oktober 2020 - 21:10
Solange eine Trainingsgruppe bei ActivePeople aus maximal vier Teilnehmern besteht dürfen wir bei uns auch ohne Maske trainieren. Dies trifft nach aktuellem Stand auch (nach dem erneuten verwirrlichen 20min Bericht) weiterhin zu. Trotzdem empfehlen wir auch im Training immer das Tragen einer Maske.
Kleingruppentrainings auch weiterhin ohne Masken möglich, solange pro Teilnehmer und Person mindestens 15m2 im Raum zur Verfügung besteht. Dies trifft aber nur auf Kleingruppenkurse – wie bei uns – zu, bei denen an Ort und Stelle trainiert wird und eine gute Lüftung (ist bei uns zum Glück vorhanden) besteht. Bei unserer Raumgrösse von 90m dürfen wir daher mit bis zu 5 Personen im Training (inkl. Instruktor) ohne Masken trainieren.


UPDATE 29. Oktober 2020 - 18:30
Training in der Gruppe bei bis zu 4 Teilnehmern weiterhin ohne Maske möglich - 15m2 pro TN muss gewährleistet sein.
Gemäss dem offiziellen Schutzkonzept des SFGV (Schweizer Fitness und Gesundheits Verband) sind Kleingruppentrainings auch weiterhin ohne Masken möglich, solange pro Teilnehmer und Person mindestens 15m2 im Raum zur Verfügung besteht. Bei unserer Raumgrösse von 90m dürfen wir daher mit bis zu 5 Personen im Training (inkl. Instruktor) ohne Masken trainieren. Trotzdem empfehlen wir das Tragen einer Maske. Wichtig: Ab 5 Teilnehmern ist das Tragen der Maske auch im Training selbst obligatorisch.


UPDATE 28. Oktober 2020 - 19:13
Training auch nach dem Bundesratsbeschluss vom 28. Oktober 2020 möglich - Mit Abstand und Maske
Nach dem neusten Bundesratsbeschluss zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie dürfen maximal 15 Personen indoor Trainieren. Zudem muss der Abstand gewährleistet sein und es besteht eine Maskenplicht auch im Training.
Wir erfüllen dies und haben ein vom SFGV und SPTV erstelltes Schutzkonzept und arbeiten mit maximal 4-8 Personen pro Training womit ein genügend grosser Abstand gewährleistet ist.

PS: Die seit dem 24. Oktober geltenden Massnahmen des Kantons Bern bleiben zudem zusätzlich weiterhin in Kraft.. Dazu gehört auch die Schliessung der Fitnesseinrichtungen und grösseren Trainingscentern. Dies betrifft aber kleine Einrichtungen im Training und Therapie Bereich mit Kleingruppentraining nicht. Wir dürfen aktuell noch weiter offen haben.
Zutritt ins Studio ist nur im gesunden Zustand und bei vorheriger Buchung / Anmeldung möglich. Bitte Türglocke nutzen, falls die Eingangstüre geschlossen ist. Ausserdem ist überall Maskentragpflicht.

UPDATE 25. Oktober 2020 - 18:43
Training weiterhin möglich! - UPDATE für Trainings und die Räumlichkeiten ab 24. Oktober 2020
Seit Samstag 24. Oktober 2020 gilt im Kanton Bern eine verschärfte Covid-19 Schutzmanssnahme zur Eindämmung der Pandemie. Dazu gehört auch die Schliessung der Fitnesseinrichtungen und grösseren Trainingscentern. Dies betrifft aber kleine Einrichtungen im Training und Therapie Bereich mit Kleingruppentraining nicht. Wir dürfen aktuell noch weiter offen haben.

Wir haben explizit abgeklärt ob wir Trainings noch geben dürfen. Von beiden Verbänden SFGV sowie auch SPTV haben wir das ok und die Empfehlung bekommen aktuell unsere Trainings weiter durchzuführen. Kleingruppentrainings und Kleingruppenpersonaltrainings, wie wir es mit 2 bis maximal 8 Personen haben, sind erlaubt. Dies bestätigt uns auch die Kommunikation vom Kanton Bern.

Zutritt ins Studio ist nur im gesunden Zustand und bei vorheriger Buchung / Anmeldung möglich. Bitte Türglocke nutzen, falls die Türe geschlossen ist. Ausserdem ist überall Maskenpflicht, ausser während des Trainings selbst. In Bereichen, in denen keine sportlichen Tätigkeiten ausgeübt werden, insbesondere Empfangs-, Garderoben- und Verpflegungsbereichen, besteht eine absolute eine Maskentragpflicht.


UPDATE 10. Oktober 2020 - 09:11
UPDATE für Trainings und die Räumlichkeiten ab 12. Oktober 2020
Ab Montag 12. Oktober 2020 gilt im Kanton Bern eine allgemeine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dazu zählen beispielsweise Läden, Bahnhöfe, Kinos, Kirchen oder Gebetsräume. An Bahnhöfen müssen die Masken auch auf dem Perron getragen werden, wenn sich dieser innen befindet.
In den Trainingsbereichen von Sport- und Fitnesseinrichtungen gilt die Maskentragpflicht nicht.
Jedoch ist jenen Bereichen, in denen keine sportlichen Tätigkeiten ausgeübt werden, insbesondere Empfangs-, Garderoben- und Verpflegungsbereichen, eine Maskentragpflicht.
Deswegen müssen wir euch bitten bis zum Betreten des Trainingsraums eine Maske zu tragen. Dies gilt ab Montag, 12. Oktober 2020. Trainiert werden darf weiterhin ohne Maske. Natürlich darf aber auch dort eine Maske getragen werden, falls gewünscht.
Am besten ist es, wenn die eigene Maske mitgebracht wird. Jedoch haben wir Masken bei uns, die wir vor Ort verkaufen können:
Für gute Stoffmasken von KEEN haben wir einen guten Preis aushandeln können. Diese verkaufen wir im zweier Pack für 15.-CHF.
Einweg Masken mussten wir im Frühling leider überteuert in einer grösseren Menge einkaufen. Diese verkaufen wir daher zu unserem damaligen Einkaufspreis von 2.- CHF weiter. Wir wissen dass diese jedoch günstiger im Supermarkt gekauft werden können. Daher empfehlen wir Einweg Masken selbst mitzunehmen.


UPDATE 2. Juni 2020 - 23:32
UPDATE für Trainings ab 6. Juni
Auf dem 6. Juni hin gibt es aber für die Trainings Indoor wie auch Outdoor eine weitere Lockerung und es ist endlich wieder soweit dass wir - mit den nötigen Schutzkonzepten - mehr als 4 Teilnehmer in den Trainings begrüssen dürfen.
Auch wenn mehr Personen in den Trainings teilnehmen dürfen bleibt der Abstand ein wichtiges Kriterium für die Sportgruppen (und auch Privat). Bei jedem Training muss gewährleistet werden, dass der Teilnehmer 2m Abstand zum Nachbar einhalten kann. Dies bedeutet, dass jede Person 10m2 im Training zur Verfügung haben muss.
Unser Raum ist 85-90m2 gross, weshalb wir uns entschieden haben zu Beginn die Trainings auf 6 Teilnehmer plus Instruktor zu erhöhen. So können wir garantieren, dass immer genug Platz da ist und auch beim Betreten und Verlassen des Trainings die Hygieneregeln eingehalten werden können.

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